Kosten

Kosten

Die Kosten für die Pflege hängen weitgehend von der Gesundheit der betreuten Personen und von den Qualifikationen der Betreuungskräfte ab.

Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder bettlägerige Menschen benötigen mehr Aufmerksamkeit und Pflege.

Die Pflege einer Person mit Demenz oder Alzheimer ist anders, es erfordert Erfahrung und Geduld.

Ein weiterer wichtiger Punkt bei der Ermittlung der Kosten für die Pflege ist die Höhe der zusätzlichen Arbeit im Haushalt.

Jeder Mensch ist anders, jedes Haus ist anders, jeder hat unterschiedliche Wünsche und Bedürfnisse, daher wird jeder Kostenvoranschlag einzeln erstellt.

Der erste Schritt besteht darin, Informationen über die Person zu sammeln, die zu betreuen ist. Den Betreuungsfragebogen finden Sie auf dieser Webseite.

Wenn möglich, würden wir uns freuen, Sie persönlich zu treffen.

Anhand des Betreuungsfragebogen werden wir Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag erstellen und eine passende Betreuerin vorstellen.

Die Kosten für die 24-Stunden-Betreuung bei einer Person werden auf

Der Kunde übernimmt ebenfalls die Kosten für die Reise, die auf

Die angegebenen Kosten für die 24-Stunden-Betreuung umfassen die Kosten für das Pflegepersonal und die Kosten für den Agenturservice.

Die Kosten für die 24-Stunden-Betreuung können teilweise durch einen Zuschuss aus der Krankenkasse ausgeglichen werden.

2457,00 Euro
monatlich geschätzt.

75,00-130,00 Euro
pro Strecke geschätzt werden.

Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung

Pflegegrad 1

Wohngruppen-Zuschlag §38a SGB XI*

214 €


Entlastungsbetrag ambulant §45b* (früher: Zusätzliche Betreuungs- (und Entlastungs-) Leistungen

125 €


Leistungen bei vollstationärer Pflege

125 €


Wohnumfeldverbesserung (€ pro Maßnahme)

Bis zu 4.000€


Kurzzeitpflege §42 SGB XI (€ pro Jahr)

40 €

Pflegegrad 2

Leistungen bei Pflege Zuhause*: Geldleistungen/Pflegegeld §37 SGB XI

316 €


Leistungen bei Pflege Zuhause*: Geldleistungen/Pflegesachleistung §36 SGB XI

689 €


Wohngruppen-Zuschlag §38a SGB XI*

214 €


Entlastungsbetrag ambulant §45b* (früher: Zusätzliche Betreuungs- (und Entlastungs-) Leistungen

125 €


Leistungen bei vollstationärer Pflege

770 €


Verhinderungspflege §39 SGB XI (€ pro Jahr)

1612 €


Kurzzeitpflege §42 SGB XI (€ pro Jahr)

1612 €


Wohnumfeldverbesserung (€ pro Maßnahme)

Bis zu 4.000€


Kurzzeitpflege §42 SGB XI (€ pro Jahr)

40 €

Pflegegrad 3

Leistungen bei Pflege Zuhause*: Geldleistungen/Pflegegeld §37 SGB XI

545 €


Leistungen bei Pflege Zuhause*: Geldleistungen/Pflegesachleistung §36 SGB XI

1298 €


Wohngruppen-Zuschlag §38a SGB XI*

214 €


Entlastungsbetrag ambulant §45b* (früher: Zusätzliche Betreuungs- (und Entlastungs-) Leistungen

125 €


Leistungen bei vollstationärer Pflege

1262 €


Verhinderungspflege §39 SGB XI (€ pro Jahr)

1612 €


Kurzzeitpflege §42 SGB XI (€ pro Jahr)

1612 €


Wohnumfeldverbesserung (€ pro Maßnahme)

Bis zu 4.000€


Kurzzeitpflege §42 SGB XI (€ pro Jahr)

40 €

Pflegegrad 4

Leistungen bei Pflege Zuhause*: Geldleistungen/Pflegegeld §37 SGB XI

728 €


Leistungen bei Pflege Zuhause*: Geldleistungen/Pflegesachleistung §36 SGB XI

1612 €


Wohngruppen-Zuschlag §38a SGB XI*

214 €


Entlastungsbetrag ambulant §45b* (früher: Zusätzliche Betreuungs- (und Entlastungs-) Leistungen

125 €


Leistungen bei vollstationärer Pflege

1775 €


Verhinderungspflege §39 SGB XI (€ pro Jahr)

1612 €


Kurzzeitpflege §42 SGB XI (€ pro Jahr)

1612 €


Wohnumfeldverbesserung (€ pro Maßnahme)

Bis zu 4.000€


Kurzzeitpflege §42 SGB XI (€ pro Jahr)

40 €

Pflegegrad 5

Leistungen bei Pflege Zuhause*: Geldleistungen/Pflegegeld §37 SGB XI

901 €


Leistungen bei Pflege Zuhause*: Geldleistungen/Pflegesachleistung §36 SGB XI

1995 €


Wohngruppen-Zuschlag §38a SGB XI*

214 €


Entlastungsbetrag ambulant §45b* (früher: Zusätzliche Betreuungs- (und Entlastungs-) Leistungen

125 €


Leistungen bei vollstationärer Pflege

2005 €


Verhinderungspflege §39 SGB XI (€ pro Jahr)

1612 €


Kurzzeitpflege §42 SGB XI (€ pro Jahr)

1612 €


Wohnumfeldverbesserung (€ pro Maßnahme)

Bis zu 4.000€


Kurzzeitpflege §42 SGB XI (€ pro Jahr)

40 €